Dr. Lona Raab – Praxisklinik für plastische und ästhetische Chirurgie

FAQ: NASENCHIRURGIE

Hier finden Sie Antworten auf einige Fragen, die in der Plastisch-Ästhetischen Chirurgie häufig auftauchen. Bitte vergessen Sie nicht: diese Fragen und Antworten können kein individuelles Beratungsgespräch in meiner Praxisklinik ersetzen. Voraussetzung für jede Behandlung ist bei uns das persönliche Kennenlernen und das auf Sie zugeschnittene individuelle Behandlungskonzept.


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AB WELCHEM LEBENSALTER KANN ODER SOLLTE MAN FRÜHESTENS EINE NASENKORREKTUR DURCHFÜHREN?

Eine geplante Nasenkorrektur sollte erst nach ausreichendem Körperwachstum, also in der Regel bei Frauen ca. ab dem 15./16. Lebensjahr und bei Männern ab dem 16./17. Lebensjahr durchgeführt werden. Für eine planbare Nasenkorrektur sollte der OP-Zeitpunkt so gewählt werden, dass das Gesichts- und Nasenwachstum weitestgehend abgeschlossen ist bzw. der pubertäre Wachstumsschub bereits stattgefunden hat, da andernfalls Wachstumsstörungen resultieren können, die häufig die Notwendigkeit weiterer Operationen nach sich ziehen. In bestimmten Fällen, z.B. bei schweren Verletzungen oder bei ausgeprägter, anderweitig nicht behandelbarer Nasenatmungsbehinderung, kann es dennoch sinnvoll oder sogar notwendig sein, früher als o.g. zu operieren. Ein versierter Operateur kann dabei die Wachstumszonen der Nase entsprechend schonen, so dass auch solche Operationen möglich sind. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass eine solche Operation primär nur der Besserung der akuten Symptomatik dient und ggf. nach Abschluss des Nasenwachstums weitere Operationen durchgeführt werden müssen.

WIE LANGE NACH EINER NASENKORREKTUR IST MAN WIEDER "GESELLSCHAFTSFÄHIG"?

Nach Nasenkorrekturen können in unterschiedlichem Ausmaß Schwellungen und Blutergüsse der Nase und der Gesichtsweichteile auftreten, die die "Gesellschaftsfähigkeit" beeinträchtigen können. Die Ausprägung der Schwellungen ist nicht immer vorhersehbar und zudem individuell sehr verschieden. Außerdem muss nach der Operation in der Regel 10 - 14 Tage lang eine äußere Nasenschiene, in bestimmten Fällen darüber hinaus noch ein Tapeverband für eine weitere Woche, getragen werden. Nach der Schienen- bzw. Verband-Entfernung benötigt die Haut meist 1-2 Tage, bis sie sich wieder beruhigt hat. Im Normalfall sind die Patienten also nach ca. 2-3 Wochen wieder gesellschaftsfähig. Wichtig ist jedoch, daß bis zur endgültigen Abheilung nach Nasenoperationen noch viele Monate vergehen, weshalb unbedingt einige Verhaltensregeln, z.B. bezüglich Sport und Sonnenbaden etc., zu beachten sind.

AB WANN KANN ICH NACH DER OPERATION MEINE BRILLE WIEDER TRAGEN?

Nach Nasenkorrekturen vergehen bis zur endgültigen Abheilung viele Monate. In den ersten Wochen ist die Nase zwar schon fest, könnte durch den permanenten Druck einer Brille jedoch noch nachteilig beeinträchtigt werden. Ich rate daher, möglichst lange auf das Tragen einer Brille (auch Sonnenbrille) zu verzichten. Sie sollten unbedingt zumindest in den ersten 8 Wochen nach der Operation keine Brille, sondern z.B. Kontaktlinsen tragen und die Brille danach unbedingt vom Augenoptiker an die neue Nase anpassen lassen.

ZAHLT DIE KRANKENKASSE DIE OPERATION GANZ ODER TEILWEISE?

Die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen tragen nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung durch Vertragsärzte und in Höhe der vereinbarten Sätze. Rein ästhetische Behandlungen oder ästhetische Anteile von Behandlungen werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch besteht keine Verpflichtung zur Übernahme von Behandlungskosten in einer Privatklinik, die nicht zu den Vertragspartnern der Krankenkasse gehört. Dennoch übernehmen Krankenkassen und Versicherungen auf Anfrage nicht selten zumindest Teile der Kosten für eine Behandlung in meiner Praxisklinik. Dazu ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse unbedingt eine schriftliche Zusage der zuständigen Krankenkasse oder Versicherung einzuholen. Zunächst einmal muss die medizinische Indikation für die Operation oder für Teile der Operation geprüft werden. Wenn eine solche vorliegt, sollte dies durch einen unabhängigen Arzt, z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt, schriftlich bestätigt werden, z.B. durch Überweisung, Einweisung oder einen ärztlichen Bericht mit Diagnose und Bestätigung der medizinischen Indikation zur Operation. Damit kann eine entsprechende Kostenübernahmezusage schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Auf Verlangen der Krankenkasse kann eine Untersuchung und Überprüfung durch den Medizinischen Dienst veranlasst werden. Wie üblich, müssen Sie als Patient die Kosten in meiner Praxisklinik zunächst in voller Höhe selbst tragen. Sie können sich diese dann entsprechend der Zusage von Ihrer Versicherung erstatten lassen.


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Hinweise zur aktuellen Situation

Aufgrund der aktuellen Ereignisse müssen wir mit angepassten Öffnungszeiten reagieren, dies ist vor allen Dingen nötig, um unsere Mitarbeiterin mit schulpflichtigen Kindern zu unterstützen. Gerne können Sie uns Ihre Terminwünsche per Mail mitteilen oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Seien Sie sicher, dass wir uns bei Ihnen unverzüglich zurückmelden werden. Alle von uns angebotenen Operationen und Behandlungen werden nach wie vor geplant stattfinden. Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Lona Raab und Praxisteam